Feuerwerkskategorien
Kategorie F1 - Kleinstfeuerwerk
Hierbei handelt es sich um Artikel, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und ganzjährig von Personen, die mindestens 12 Jahre alt sind, gekauft und verwendet werden dürfen. Der maximale Schallpegel beträgt 120dB bei einem Meter Abstand.
Beispielartikel:
Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Brummkreisel, kleine Vulkane, Partyknaller, Bodenwirbel, Knallerbsen, u.v.m.
Kategorie F2 - Kleinfeuerwerk
Das klassische Silvesterfeuerwerk; beinhaltet sind Artikel von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen ausschließlich im Freien vorgesehen sind. Feuerwerkskörper dieser Kategorie dürfen an den letzten drei verkaufsoffenen Werktagen des Jahres von Privatpersonen erworben werden die mindestens 18 Jahre alt sind. Im Onlinehandel können Artikel dieser Kategorie das gesamte Jahr über bestellt werden, jedoch nur zu den obigen identischen Zeiten an den Endverbraucher übergeben werden. Gewerbetreibende oder Personen mit einer Ausnahmegenehmigung nach §24 Absatz 1 (erhältlich für besondere Anlässe beim örtlichen Ordnungsamt) dürfen diese Artikel ganzjährig beziehen. Die Verwendung ist für alle Personen (ausgenommen Pyrotechniker) nur am 31.12. & 01.01 jeweils ganztägig oder zu den auf der Ausnahmegenehmigung ausgewiesenen Zeiten erlaubt, regionale Abweichungen sind möglich.
Beispielartikel:
Batterien, Verbundfeuerwerk, Raketen, Leuchtfeuerwerk, Böller, u.v.m.
Kategorie F3 - Mittelfeuerwerk
Feuerwerkskörper, von denen eine mittlere Gefahr ausgeht, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit jedoch nicht gefährdet und die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen ausschließlich im Freien vorgesehen sind. Wer Feuerwerk dieser Kategorie kaufen oder verwenden will muss mindestens 18 Jahre sein und benötigt eine Erlaubnis nach §7, §27 des Sprengstoffgesetz oder einen Befähigungsschein nach §20.
Beispielartikel:
große Fontänen und Vulkane, u.v.m.
Kategorie F4 - Großfeuerwerk
Feuerwerkskörper, von denen eine große Gefahr ausgeht, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit jedoch nicht gefährdet und die zur Verwendung in sehr weiten offenen Bereichen ausschließlich im Freien vorgesehen sind. Wer Feuerwerk dieser Kategorie kaufen oder verwenden will muss mindestens 21 Jahre sein und benötigt eine Erlaubnis nach §7, §27 des Sprengstoffgesetz oder einen Befähigungsschein nach §20.
Beispielartikel:
Kugelbomben, Zylinderbomben, große Batterien, Schwarzpulver, u.v.m.
Kategorie T1 - Bühnenfeuerwerk
Pyrotechnische Gegenstände, welche eine geringe Gefahr darstellen und ab 18 Jahre ganzjährig gekauft und verwendet werden dürfen. Hauptsächlich werden diese Artikel bei Bühnenshows, Film- oder Fotoaufnahmen sowie Indoorveranstaltungen verwendet.
Beispielanwendungen:
Bühnenfontänen, Schnurraketen, Sonnenräder, Rauch- und Bengalartikel, u.v.m.
Kategorie T2 - Bühnenfeuerwerk
Pyrotechnische Gegenstände, welche eine geringe Gefahr darstellen. Wer Gegenstände dieser Kategorie kaufen oder verwenden will muss mindestens 21 Jahre sein und benötigt einen entsprechenden Fachkundenachweis. Hauptsächlich werden diese Artikel bei Bühnenshows, Film- oder Fotoaufnahmen sowie Indoorveranstaltungen verwendet.
Beispielartikel:
Ähnliche Produkte wie T1 allerdings mit wesentlich höherem Satzgewicht, größerem Gefahrenpotential und größerem Kaliber.
Kategorie P1 - Sonstige Pyrotechnische Gegenstände
In die Kategorie P1 fallen Pyrotechnische Gegenstände, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, welche nicht den herkömmlichen Feuerwerkskörpern zugeordnet sind und ab 18 Jahren das ganze Jahr über gekauft und verwendet werden dürfen.
Beispielartikel:
Anzündmittel, Zündschnüre, Raucherzeuger, technische Artikel, u.v.m.
Kategorie P2 - Sonstige Pyrotechnische Gegenstände
In die Kategorie P2 fallen Pyrotechnische Gegenstände, von denen eine geringe Gefahr ausgeht und welche nicht den herkömmlichen Feuerwerkskörpern zugeordnet sind. Wer Gegenstände dieser Kategorie kaufen oder verwenden will muss mindestens 21 Jahre sein und benötigt einen entsprechenden Fachkundenachweis.
Beispielartikel:
Ähnliche Produkte wie P1 allerdings mit wesentlich höherem Gefahrenpotential.